Auf dieser Seite möchten wir Ihnen einen Einblick über unsere
Aufgaben und Ziele geben.
Aus unserer inzwischen über 100 jährigen handwerklichen Tradition heraus hat auch die Maßschneider-Innung zuerst die Aufgabe, den Gemeingeist und die Berufsehre zu pflegen und ein gutes Verhältnis zwischen Meister, Gesellen und Lehrlingen anzustreben.
Durch den Zusammenschluss der Handwerksbetriebe unseres Standes ist es uns in vollem Umfang möglich, die gewerblichen Interessen unserer Mitglieder zu fördern und damit im Verbund einem breiteren Publikum zugänglich zu machen.
Nach Vorschrift der Handwerkskammer regeln wir für unsere Maßschneiderzunft die Lehrlingsausbildung und sorgen zudem für überbetriebliche Unterweisungen.
Im Rahmen unserer themenbezogenen Fachabende lernen Sie nicht nur traditionelle oder neue handwerkliche Techniken, sondern auch langjährige und neue Kolleginnen und Kollegen kennen.
Hierzu begrüßen wir selbstverständlich auch alle Lehrlinge/Azubis aus den verschiedenen Lehrjahren.
Unser Gesellenprüfungsausschuss, der aus erfahrenen Mitgliedern unsere Zunft besteht, ist zuständig und verantwortlich für die Abnahme der Gesellenprüfungen.
Als Partner mit Tradition arbeiten wir eng mit den Verwaltungen der Berufsschulen im Modesektor zusammen, um die rein schulische Ausbildung mit den rechtlichen Bestimmungen des Handwerks zu verbinden.
Wir sind dafür verantwortlich, dass Vorschriften, Anordungen und Neuerungen, die von der Handwerkskammer erlassen werden, bekanntgemacht und angewendet werden.
Im Innungsverbund ist es uns bestens möglich, handwerkliche Organisationen und Einrichtungen zu unterstützen.
Wir sind der richtige Ansprechpartner, wenn es um rechtliche Gutachten bzw. Unklarheiten in unserer Zunft geht und arbeiten deshalb im engen Kontakt mit der Handwerkskammer, um Ihre Rechte und Möglichkeiten bestens zu vertreten.
Die Maßschneider-Innung Stuttgart ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird mit Genehmigung der Satzung durch die Handwerkskammer rechtskräftig.
- Förderung der Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der Betriebe zur Verbesserung der
Arbeitsweisen und Betriebsführung.
- Beratung der Vergabestellen bei der Vergabe öffentlicher Lieferungen und Leistungen.
- Zusammenarbeit mit der Presse, Öffentlichkeitsarbeit.
- Durchführung von Maßnahmen zur Förderung der gemeinsamen gewerblichen
Interessen.